
Unter der Betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die Nutzung eines Gutes in einem Unternehmen verstanden. Wie lange ein Gut im Unternehmen genutzt und abgeschrieben werden darf wird durch das Bundesministerium für Finanzen in den sogenannten AfA Tabellen geregelt. Dabei können auch abweichende Nutzungszeiten festgelegt werden, wenn die betriebl...
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(BGN) Ist in der Regel identisch mit der sich aus der amtlichen AfA-Tabelle (bei einschichtiger Nutzung) ergebenden Nutzungsdauer für Wirtschaftsgüter. Bei mehrschichtiger Nutzung reduziert sich die AfA-Zeit der in den Branchentabellen aufgeführten Wirtschaftsgüter.
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Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Betriebsmittel in der Regel genutzt werden kann.
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